Digitales Österreich
Der Ausbau, die Umsetzung und die einfache Bedienung der elektronischen Amtsservices zählen zu den Prioritäten der Österreichischen Bundesregierung.
Die Once-Only Plattform stellt Daten für Verwaltungsprozesse bereit, um Zeit und Aufwand zu sparen.
Die heimische Verwaltung gehört zu den fortschrittlichsten der Welt. Bei der Digitalisierung profitiert Österreich von frühen Weichenstellungen und einer konsequenten Strategie. Das E-Government-Gesetz ist das Kernstück im österreichischen E-Government-Recht und Basis für das Digitale Österreich.
Das Digitale Amt ist eine Innovation, die bereits über zwei Millionen Bürgerinnen und Bürgern Zeit spart, indem sie die Amtswege digital erledigen. Die App "Digitales Amt" wurde nach dem im Digital Austria Act festgelegten Mobile-First-Ansatz nun um einige Funktionen erweitert. Zusammen mit der App "eAusweise" können der digitale Führerschein, der digitale Zulassungsschein und weitere Nachweise vorgezeigt werden. Die Ausweisfunktion via "eAusweise" App ist nur mit der ID Austria in Vollversion möglich.
Identitätsnachweis und digitales Bürgerkonto umgesetzt
Es folgt nun der digitale Identitätsnachweis in die "eAusweise"-App. Damit ist mit einem kurzzeitig generierten QR-Code die eigene Identität digital nachweisbar. Zudem wird das digitale Bürgerkonto umgesetzt. Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria mit Vollfunktion können abrufen, welche Daten in österreichischen Registern zur eigenen Person hinterlegt sind.
Der digitale Zulassungsschein
Mit der App "eAusweise" können Bürgerinnen und Bürger nun auch die Zulassungsscheindaten eines auf Ihren eigenen Namen in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeugs einfach, sicher und digital am Smartphone vorweisen. So können Sie gegenüber der Exekutive nachweisen, dass Ihr Kraftfahrzeug ordnungsgemäß in Österreich zugelassen ist.
Urkundenservice jetzt kostenfrei nutzbar
Das Urkundenservice ermöglicht nun die kostenfreie Bestellung von Geburtsurkunden, sowie Auszügen zur Namensführung, Ehen oder eingetragenen Partnerschaften. Voraussetzung ist eine ID Austria (mit Basisfunktion) und dass die eigenen Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind. Dies ist automatisch bei allen Personen so, bei denen es seit dem seit 1. November 2014 eine Änderung im Personenstandsregister gegeben hat (wie beispielsweise die Heirat).
Gesamtes Meldewesen digitalisiert
Bei Wohnsitzänderungen stehen nun alle Meldevorgänge digital und einfach zur Verfügung. Bisher war nur die Änderung des Hauptwohnsitzes möglich. Meldevorgänge können auch für eigene Kinder, die am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sind, durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine ID-Austria, Volljährigkeit und dass der aktuelle Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist.
Neues Informationsangebot
Oft befindet man sich einer bestimmten Lebensphase – sei es die Ausbildung, die Heirat, die Geburt des eigenen Kindes oder auch der Pensionsantritt. Durch das neue Informationsangebot "Lebenslagen" werden all diese Lebensabschnitte nun thematisch zusammengefasst und verständlich aufbereitet.
Digitale Services der österreichischen Behörden
Auf oesterreich.gv.at oder der App "Digitales Amt" können ausgewählte Amtswege bequem elektronisch abgewickelt werden. Für die Wirtschaft ist das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) der zentrale Einstiegspunkt, um Informationen oder Transaktionen direkt vom Schreibtisch aus zu erledigen. Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung FinanzOnline für Steuererklärungen sowie andere Anträge steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung. Bestimmte Förderansuchen des Bundes können teilweise direkt über das Transparenzportal abgewickelt werden. Auf dem IKT-Sicherheitsportal (onlinesicherheit.gv.at) stehen umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Internet und den digitalen Technologien zur Verfügung. Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems des Bundes (ris.bka.gv.at) kann beispielsweise in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht ( EUR-Lex) und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht genommen werden.
oesterreich.gv.at und App "Digitales Amt"
Informationen und digitale Amtsservices für Bürgerinnen und Bürger an einer Stelle (One-Stop-Shop). www.oesterreich.gv.at ist am Desktop oder mobil über das Smartphone mit der App "Digitales Amt" zu nutzen. Downloadbar im iOS App Store oder Google Play.Store, Nutzung ist kostenlos.
Erleben Sie die Zukunft der Verwaltung mit den digitalen Services wie Wohnsitzänderung, Wahlkarte beantragen, Reisepass-Erinnerungsservice, Digitaler Babypoint, elektronische Post von Behörden via eZustellung in "Mein Postkorb" bekommen, PDFs signieren, Einstieg in eAusweise mit eFührerschein oder mit einem einzigen Login auch FinanzOnline oder "Meine SV". Mit dem Urkundenservice können Dokumente schnell und bequem von zu Hause aus angefordert werden.
Bei Fragen hilft Chatbot "Mona" gerne weiter. Ausgewählte Amtsservices sind online nur mit einer aktiven elektronischen Identität (ID-Austria) nutzbar.
Die Vorteile im Überblick:
- Alles aus einer Hand: zentraler Zugang zu sämtlichen digitalen Amtsservices
- Zeit und Kosten sparen: Keine Warte- und Wegzeiten mehr
- Rund um die Uhr: Auskunft und Amtswege jederzeit und überall verfügbar
- Datenschutz und Sicherheit: Sichere Verwaltung der persönlichen Daten und Login mit elektronischer Identität
Unternehmensserviceportal (USP)
Es werden durchgängige elektronische Abwicklungen für ganze Unternehmenssituationen angeboten wie
- elektronische Gründung
- elektronische Verlegung des Fimensitzes
- bequeme elektronische Suche in allen Ausschreibungen der Verwaltung
- Unterstützung der Unternehmen speziell im ersten Unternehmensjahr
FinanzOnline
Bürgerinnen und Bürger ab dem 14. Lebensjahr können FinanzOnline in eingeschränktem Umfang nutzen (Arbeitnehmerveranlagung). Mit 18 Jahren wird automatisch der volle Umfang der Funktionen freigeschalten. FinanzOnline ermöglicht den elektronischen Zugang zur Finanzverwaltung für Bürger und Wirtschaftstreibende mittels elektronischer Identität. Aber auch Gemeinden und andere Institutionen sowie berufsmäßige Parteienvertretungen nutzen die Funktionalitäten von FinanzOnline. Über Dritte, wie Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte, Bilanzbuchhalter sowie Immobilienverwalter, werden mehr als zwei Millionen Klienten in FinanzOnline vertreten. Es bestehen mehrere Möglichkeiten zur Anmeldung zu FinanzOnline.
Transparenzportal
Das Transparenzportal ist ein wesentliches Element des digitalen Förderungsprozesses des Bundes, der ermöglicht, Förderansuchen direkt über das Portal abzuwickeln und sich einen Überblick über den Status des Förderansuchens zu verschaffen. Zur Einsicht in die eigenen Daten bedarf es der elektronischen Identifikation.
Es unterstützt die Verwaltung bei der elektronischen Kontrolle von Leistungsvoraussetzungen, damit Föderansuchen schneller beurteilt werden können.
Transparenz über Förderungen bedeutet:
- Verbesserung des effizienten Ressourceneinsatzes im Sinne einer angemessenen
- Verwendung öffentlicher Mittel
- besserer Überblick
- bessere Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung von Förderstrategien
Österreichische IKT-Sicherheitsportal - onlinesicherheit.gv.at
Das IKT-Sicherheitsportal ist eine interministerielle Initiative in Kooperation mit der österreichischen Wirtschaft und soll mit seinem Informationsangebot sowohl Laien als auch Experten bei der sicheren Entwicklung, dem sicheren Betrieb und der sicheren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützen.
Online Ratgeber und Tests zur Selbsteinschätzung mit Quiz und Checks oder Infos auf www.Saferinternet.at sollen Orientierung schaffen sowie mit einer Auflistung von Kontaktdaten, Hotlines und Meldestellen im Ernstfall rasch Hilfe bieten.
Jährliche Auswertung IKT-Sicherheitsportal (Stand: 31.12.2023):
Besuche 2023: 976.114 -> + 124,3,7 Prozent (gegenüber 2022)
Abfragen nach Gerätetyp (Top 4):
- 462.505 -> 47,4 % Desktop
- 457.185 -> 46,8 % Smartphone
- 29.081 -> 8,8 % nicht zuordenbar
- 20.515 -> 1,3 % Tablet
Rechtsinformationssystem (RIS)
Der Zugang ist barrierefrei (WAI-AA nach WCAG 2.0). Das RIS ist eine Datenbank und dient beispielsweise zur rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (BGBl.) oder Landesgesetzblatt (LGBl.) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften und zur Informationen (zum Beispiel in der konsolidierten Fassung des Bundes- oder Landesrechts) über das Recht der Republik Österreich.
Die Anfänge des RIS reichen bis ins Jahr 1983 zurück und es war bis Juni 1997 nur der öffentlichen Verwaltung in einem internen Netz zugänglich.
Jetzt ist es für alle Interessenten im Internet kostenfrei verfügbar und soll auch einen Beitrag zur Rationalisierung innerhalb der Verwaltung und Gerichtsbarkeit schaffen und Entscheidungen unterstützen.
Die meisten RIS-Anwendungen werden im Rahmen von Open Government Data zur Verfügung gestellt.
Applikationen als Beispiele:
- Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004
- Landesgesetzblätter authentisch ab 2014/2015
- Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden
- Konsolidiertes Bundes- und Landesrecht in geltender sowie historische Fassung
- Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen
- Gemeinderecht (auszugsweise) einiger Bundesländer
- Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, Verfassungsgerichtshofes und der Justiz
- Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts und der neun Landesverwaltungsgerichte
- Entscheidungen der Datenschutzbehörde, der Disziplinarkommissionen und der Personalvertretungsaufsichtsbehörde
Bitte richten Sie Anfragen betreffend Rechtsinformationssystem (keine Rechtsauskünfte) an: ris.it@bmf.gv.at
Reporting Plattform
Ziel ist es, Datenschätze zu visualisieren und Berichte und Dashboards zu erstellen. Diese stehen sowohl Führungskräften als auch operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung und dienen unter anderem Entscheidungsfindungen.
Isolierte Systeme mit eigenständigen Berichtsstrukturen gehören mit der Reporting Plattform der Vergangenheit an. Auf der Plattform sind alle relevanten Informationen zentral verfügbar und über alle (auch mobile) Endgeräte abrufbar.
Für Interessierte wurde ein Auszug relevanter Kennzahlen am Datendashboard veröffentlicht.
Imagevideo zur Reportingplattform
data.gv.at
Zweck von data.gv.at ist es, als zentraler "Österreich"-Katalog die Metadaten der dezentralen Datenkataloge der Verwaltung in Österreich aufzunehmen und abrufbar zu halten.
EAP.gv.at – Das österreichische Dienstleistungs-Portal
Über diese können Sie Ihre Verwaltungsformalitäten elektronisch abwickeln, wenn Sie grenzüberschreitend in Europa tätig werden wollen.
Auf der Webseite finden Sie auch die einzelnen EAPs der Bundesländer. Mehr unter der Webseite EAPs in Österreich