Digitalisierungsfonds
Mit dem Digitalisierungsfondsgesetz (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG) erlassen wird, BGBl. I Nr. 91/2021) wurde der Digitalisierungsfonds im Mai 2021 rückwirkend mit 1. Jänner 2021 als unselbstständiger Verwaltungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei der damaligen Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) eingerichtet.
Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 (BGBl I 2022/98) am 18.07.2022 gingen die Zuständigkeiten der Digitalisierung vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) über. Hiervon umfasste Agenden der Sektion I des BMDW, Digitalisierung und E-Government, sind somit in den Aufgabenbereich der Sektion V des BMF weitestgehend übergegangen. Am 1. Mai 2024 gingen die Zuständigkeiten der Digitalisierung vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes (BKA) über. Hiervon umfasste Agenden der Sektion V des BMF, Digitalisierung und E-Government, sind somit in den Aufgabenbereich der Sektion VII des BKA weitestgehend übergegangen.
Der Digitalisierungsfonds wurde für die Jahre 2021 und 2022 gegründet, mit dem Zweck, der Finanzierung konkreter Digitalisierungsvorhaben in der Bundesverwaltung Anschub zu leisten. Antragsberechtigt für die Finanzierung solcher Projekte waren alle Bundesministerien. Voraussetzung war eine ressortübergreifende Wirkung der Projekte.
Über die Auswahl der konkreten Projekte sowie deren Qualifizierung zur Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds erfolgte durch die "Task Force Digitalisierung 2022", vertreten durch das BKA, BMF, ehemals BMDW und BMKÖS. Die Beauftragung der Projekte erfolgte federführend durch das jeweils antragstellende Bundesministerium.
Im BMDW wurde eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Aktivitäten der Task Force koordinierte und deren Entscheidungen vorbereitete. Diese bereitete auch die Unterlagen für die Auswahl der Projekte in Abstimmung mit dem BMF für die Sitzungen der Task Force vor. In die Sitzungsvorbereitungen waren auch die übrigen in der Task Force beteiligten Ministerien auf Arbeitsebene eingebunden.
Schwerpunkte des Digitalisierungsfonds
Der Digitalisierungsfonds verfolgte das Ziel, die Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung zu forcieren. Die Mittel des Fonds dienten der befristeten Anschubfinanzierung dieser ressortübergreifenden Projekte und wurden verwendet für:
- Projekte zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund
- Projekte zum Ausbau der Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- Projekte zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen
Alle Projekte mussten einen Beitrag zum genannten Ziel des Digitalisierungs-fonds leisten und zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen in der Bundesverwaltung beitragen.
Für den Digitalisierungsfonds wurden in Summe 160,0 Mio. € zur Verfügung gestellt. Von den 315 eingereichten Projekten wurden 168 Projekte mit einem Volumen von 143,0 Mio. € vom Digitalisierungsfonds als finanzierungsfähig qualifiziert. Davon wurden 155 Projekte bis zum 31.12.2022 mit einem Gesamtbetrag von 118,9 Mio. € beauftragt.