E-Government Bausteine & Services

Eine Fülle an Online-Angebote der öffentlichen Verwaltung können sicher mit der elektronischen Identität genutzt werden. Der ELAKimBund (EiB) macht eine nahtlose Kommunikation zwischen Behörden, Ämtern, Dienststellen der Verwaltung und Wirtschaft möglich.
Die digitalen Services der öffentlichen Verwaltung werden vermehrt über Webseiten und/oder mobile Anwendungen wie oesterreich.gv.at und die App "Digitales Amt", usp.gv.at, FinanzOnline oder die Transparenzdatenbank angeboten.
Unter Digitale Web-Services der Verwaltung finden Sie mehr Informationen.
Die Identifikation und die Authentifikation bei der Nutzung digitaler Services erfolgt durch die digitale Identität (ID-Austria)

E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz bildet die rechtliche Basis für die E-Government-Instrumente und -Bausteine. Zur Wahrung des Datenschutzes darf die Stammzahl natürlicher Personen von Behörden nicht gespeichert werden.

Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement ("bPK-Konzept")

  • Zur Wahrung des Datenschutzes darf die Stammzahl natürlicher Personen von Behörden nicht gespeichert werden.
  • Natürliche Personen dürfen von Behörden im Rahmen des Bürgerkarten-konzepts nur über bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) identifiziert werden.
  • Diese werden aus der Stammzahl der betroffenen Person abgeleitet.
  • Die Ableitung darf nicht rückführbar und nicht umkehrbar sein.
  • Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen gilt nur für den Tätigkeits-bereich der betroffenen Behörde, in den das angestoßene Verfahren fällt.
  • Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen aus einem anderen Bereich darf nur in verschlüsselter Form verwendet werden.
  • Die Stammzahl darf für die Berechnung des bPK nur mit Mitwirkung von Betroffenen – durch Einsatz der Bürgerkarte – verwendet werden. 

Stammzahl

Jeder natürlichen Person, die in Österreich gemeldet ist, wird zur eindeutigen Identifizierung eine Stammzahl zugeordnet, stark verschlüsselt aus der ZMR-Zahl (Zentrales Melderegister) abgeleitet. Für alle anderen natürlichen Personen wird die Ordnungsnummer in einem Ergänzungsregister verwendet. Die Stammzahl natürlicher Personen darf nur auf der Bürgerkarte gespeichert werden. Bei juristischen Personen wird Firmenbuch-, Vereinsregister- oder Ordnungsnummer im Ergänzungsregister herangezogen.

Stammzahlenregister

Über das Stammzahlenregister können die Stammzahlen errechnet werden, die zur eindeutigen Identifizierung von Personen verwendet werden. Das Stammzahlenregister ist ein virtuelles Register. Die Stammzahl wird nur im Anlassfall ermittelt und danach wieder gelöscht.

Ergänzungsregister

Alle natürlichen Personen, die nicht in Österreich gemeldet sind bzw. juristische Personen, die nicht im Firmenbuch oder im Zentralen Vereinsregister eingetragen sind, können sich im Ergänzungsregister registrieren lassen, um auch an Verfahren der digitalen Verwaltung teilnehmen zu können; auch Gebietskörperschaften und andere Behörden.


Digitale Services der Verwaltung


ELAKimBund (EiB)

Der ELAK (Elektronischer Akt) ermöglicht seit 2004 die voll elektronische Aktenverwaltung, automatisierte Abwicklung von Geschäftsprozessen, Archivierung und eine nahtlose Verwaltungskooperation zwischen den Behörden. Er unterstützt die optimale Zusammenarbeit aller im Elektronischen Akt im Bund (EiB) beteiligten Organisationen und ermöglicht auch die Zusammenarbeit mit Externen. 
Der EiB bietet neben dem formellen Arbeiten (Geschäftsfallbearbeitung) auch Möglichkeiten zur informellen Zusammenarbeit. Diese erlaubt ein bewährtes und sicheres Arbeiten, unabhängig von Zeit und Ort.

Der elektronische Akt im Bund steht allen Bundesdienststellen zur Verfügung. Derzeit verwenden ungefähr 40 Organisationen mit circa 14.000 Benutzern dieses System. Der EiB läuft seit 20 Jahren stabil und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Ziel ist es, den EiB als gesamtheitliche Lösung zu einem zentralen digitalen Arbeitsplatz der österreichischen Bundesverwaltung, der Höchstgerichte sowie diverser nachgeordneter und ausgegliederter Organisationen weiterzuentwickeln.

Die Vorteile der elektronischen Aktenverarbeitung liegen auf der Hand: Der ELAK trägt wesentlich zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Anträgen bei, Abläufe können parallel und standardisiert zwischen den Behörden stattfinden. Postwege und Papierausdrucke bleiben erspart. Recherchen werden direkt vom Arbeitsplatz aus durchgeführt. Der Arbeitsprozess ist transparent – man weiß zu jedem Zeitpunkt auf Knopfdruck über den Status eines Aktes Bescheid.  

Nutzen
  • Auskünfte können schneller erteilt werden, da der ELAK einen rascheren Zugriff auf Akten und eine effizientere Recherche erlaubt 
  • Schriftstücke können Empfängerinnen und Empfängern elektronisch zugestellt werden 
  • Unabhängigkeit von Zeit und Ort beim Zugriff auf Geschäftsfälle und Dokumente 
  • Reduzierung von Arbeitsschritten durch Automatisierung 
  • Nachvollziehbarkeit und Dokumentation 
  • Vereinfachte Bearbeitung und Übermittlung von Akten an die befassten Dienststellen 
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff durch hohe Sicherheitsstandards 
  • Vollständiger elektronischer Prozess - vom Antrag bis zur Zustellung! 
Intelligente Assistenten, vereinfachte Menüführung, übersichtliche Formulare, forciertes Arbeiten an mobilen Endgeräten etc. sind die nächsten Herausforderungen des ELAK.

Reportingplattform

Die Reportingplattform sammelt, visualisiert und erläutert Datensätze von Bundesunternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Gebietskörperschaften als Entscheidungsgrundlage für die österreichische Politik.

 

Portalverbund

Ist eine gemeinsame Infrastruktur für verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit mittels Zusammenschluss von Verwaltungsportalen im Portalverbund.
Digitale Verwaltung kann nur dann effizient funktionieren, wenn es zwischen den Behörden eine enge und verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit gibt.
Portale haben den Vorteil, dass mehrere Applikationen über einen Punkt zugänglich werden. Die Identität einer Benutzerin oder eines Benutzers wird im Zuge des Anmeldevorganges am Portal nur einmal überprüft. Die Person muss sich nur einmal "ausweisen" (Single Sign-on), um - sofern dafür berechtigt - auf mehrere Ressourcen, Informationsquellen oder "digitale Abteilungen" zugreifen zu können.
Die Teilnahme am Portalverbund wird durch die Portalverbundvereinbarung geregelt. Diese enthält Rechte und Pflichten, die von den teilnehmenden Portalbetreibern einzuhalten sind.
So soll zwischen den Betreibern von Stammportalen, die die Benutzerinnen und Benutzer verwalten und den Anwendungsbetreibern eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Technisch und organisatorisch ist die Kommunikation im Portalverbund durch das Portalverbundprotokoll (PVP) und durch die Festlegung von Sicherheitsklassen geregelt.
Der Anwendungsbetreiber bestimmt unter Beachtung sämtlicher Datenschutz-bestimmungen, welche seiner Anwendungen über welches Anwendungsportal wem zugänglich sind. Er definiert für seine Anwendungen je nach Aufgabenstellungen Rollen mit entsprechenden Zugriffsrechten. 
Mittlerweile sind bereits über 1.300 Services über den Portalverbund verfügbar. Es ist somit ein etablierter Standard. Informationen und Formular für die Beitrittserklärung sind zu finden unter Portalverbund und Veröffentlichte Informationen.


Policies

Das Internet wird in unserem täglichen Leben immer wichtiger. Informationen können bequem aus der ganzen Welt heruntergeladen werden.

Für den Kontakt mit Behörden bedeutet das Internet ebenfalls eine immense Erleichterung. Um die Sicherheit im Netz zu wahren, sind Policies zu E-Mail, Barrierefreiheit und IKT-Sicherheit wichtig.


Policies: E-Mail und Internet

Um die Potenziale der digitalen Verwaltung auszuschöpfen, sind nicht nur technische Standards und kompatible Software-Lösungen vonnöten, sondern auch genaue Regeln, wie die digitale Kommunikation funktionieren soll. Diese Art von Bestimmungen werden auch "Policies" genannt.

Die Internet Policy ist die Basis für die Internetkommunikation zwischen Behörden mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Diese Konvention beschreibt in allgemeiner Form mögliche Wege der Harmonisierung dieser Kommunikation.

Mit der Transfer Policy wird bestimmt, wie die öffentliche Verwaltung bei der elektronischen Datenübermittlung via Dateitransfer vorgehen muss.

Die E-Mail Policy enthält Vorschläge, wie sich Bedienstete der öffentlichen Verwaltung bei der elektronischen Datenübermittlung mittels E-Mail verhalten sollen. Ziel ist, Mindestanforderungen für den Umgang der öffentlichen Verwaltung mit dem Medium E-Mail zu definieren. Wo möglich, sollte der Kontakt über ein Web-Interface (z. B. Web-Formular) stattfinden.

Die Domain Policy zielt darauf ab, das Bild der öffentlichen Verwaltung im Internet, also der einzelnen Webseiten der Behörden, einheitlich erscheinen zu lassen und die Einhaltung diverser Sicherheitsanforderungen und organisatorischer Anforderungen zu garantieren. Vorhanden sein muss, ein Impressum, eine Kontaktadresse und eine Suchfunktion. Optionale Funktionalitäten sind elektronische Formulare oder Sitemaps. Außerdem wird auf die Einhaltung von Web-Accessibility-Initiative-Standards für Barrierefreiheit besonderer Wert gelegt.

Die gv.at-Domainregistrierungs-Policy bedeutet, dass die behördlichen Webseiten unter einer gemeinsamen Domäne (.gv.at) auftreten. Diese Maßnahme soll Vertrauen schaffen. Nutzerinnen und Nutzer können sich darauf verlassen, dass es sich um behördliche Informationen oder Dienstleistungen handelt. Die "öffentliche Verwaltung" soll schon in der Adressleiste sichtbar werden.

Die Vergabe und die Verwaltung der Internetdomäne "gv.at" erfolgt im Bundesministerium für Finanzen. Die technische Administration wird vom Magistrat Wien durchgeführt. Neben der Stärkung des Vertrauens bieten die "gv.at"-Domains auch Schutz vor Domain Grabbing.
 
Etwaige Anfragen sowie die Anträge von Behörden sind an die E-Mail-Adresse domainverwaltung-gv-at@bka.gv.at zu richten. Die Verwendung des (unten angeführten) Antragsformulars erleichtert die Abwicklung, ist aber nicht zwingend. Ab Vollständigkeit der Antragsdaten kann eine Erledigung zumeist in weniger als 48 Stunden erfolgen.

Policy: Barrierefreiheit - Zugang aller zum Internet

Für den Kontakt mit Behörden bedeutet das Internet ebenfalls eine immense Erleichterung. Personen mit Beeinträchtigungen können unkompliziert online mit Behörden kommunizieren beziehungsweise Informationen von den verschiedenen Informationsportalen beziehen. 
Österreich hat sich verpflichtet, die WAI-Leitlinien einzuhalten.
Mehr zu Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle.

Policy: IKT-Sicherheit

Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit (ÖSCS) bildet das Fundament für eine gesamtstaatliche Zusammenarbeit. Weitere Informationen unter BMI: Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit (ÖSCS)

Für die Nationale IKT-Sicherheitsstrategie wurde in Zusammenarbeit von 130 Vertreterinnen und Vertretern österreichischer Stakeholder ein Konzept zum Schutz des Cyber-Raums Österreichs und deren Menschen erarbeitet. Weitere Informationen unter BKA: Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit

Das österreichische IKT-Sicherheitsportal bietet umfangreiche Informationen zum Thema "Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)" für Alle. Weitere Informationen unter BMF: IKT-Sicherheitsportal

Government-CERT (GovCERT bzw. Government Computer Emergency Response Team) – das CERT der öffentlichen Verwaltung unterstützt als zentrale, operative Einrichtung für Cyber-Sicherheit die Zielgruppen Öffentliche Verwaltung und Kritische Infrastrukturen durch operativ-technisches Know-how und die Zurverfügungstellung eines nationalen und internationalen Netzwerkes zum Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Weiters ist es als strategischer, nationaler Point-of-Contact (POC) für internationale CERT-Kooperationen etabliert. Das GovCERT fördert außerdem die Entwicklung von branchenspezifischen CERTs (Kontakt: CERT.at).
Der Bereich Kritische Infrastrukturen gehört zur Zielgruppe des GovCERTs nur dann, wenn letztere über kein eigenes Branchen-CERT verfügt. Es ist explizites Ziel des GovCERTs die Etablierung von CERTs in allen Sektoren zu fördern.

Weitere Informationen


Digitale vernetzte Services

Solche Online-Verfahren ermöglichen Bürgern und der Wirtschaft, bestimmte Amtswege teilweise oder zur Gänze elektronisch durchzuführen.


Elektronische Zahlung

Die Öffnung der Verfahren und eine weitgehend automatisierbare Abwicklung durch die digitale Verwaltung schließt notwendige Bezahlvorgänge mit ein. Apps und digitale Verfahren sollen für alle bestehenden, aber auch für alle zukünftigen am Markt vorhandenen Bezahlsysteme offen sein. Der Bogen von Bezahlsystemen reicht dabei von der Bareinzahlung bei der Amtskassa über Überweisungen und Kreditkarten bis zu Bezahlung mit Mobiltelefonen.

Aus dieser Forderung der Offenheit leitet sich unmittelbar die Unabhängigkeit der einzelnen App von der konkreten Abwicklung der Bezahlung ab. Die Art und Weise der Bezahlung hat für die App transparent zu sein.
Dies wird dadurch erreicht, dass eine offene Schnittstelle zwischen App und Bezahlsystem (beziehungsweise einer zwischengelagerten Clearing-Stelle) eingeführt und definiert wird. Dazu wurde die Spezifikation EPS2 (e-payment standard - Version 2) für Online-Bezahlvorgänge erarbeitet.

Verfahren, die über Internet beantragt und erledigt werden, müssen auch entsprechend verbucht werden. Information über die angefallenen Gebühren und die Zahlung werden gemeldet.

Elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung ist ein wesentlicher Bestandteil einer serviceorientierten Verwaltung. Sie spart Zeit und erhöht den Komfort. Das Abholen eingeschriebener Briefe vom Postamt kann entfallen. In der Verwaltung kommt es zu deutlichen Kosteneinsparungen.

Eine einmalige Registrierung beim elektronischen Postfach "Mein Postkorb" genügt, um behördliche Schriftstücke, unabhängig von Ort und Zeit, empfangen zu können. Ist ein neues Schriftstück eingelangt, wird man per E-Mail informiert. Mehr unter Elektronische Zustellung

Duale Zustellung
Das System der dualen Zustellung bietet Behörden den Vorteil einer einheitlichen Schnittstelle für die elektronische Zustellung und Papierzustellung. Ob die Zustellung letztlich elektronisch oder konventionell erfolgt, ergibt sich aus der elektronischen Erreichbarkeit der empfangenden Person.

Elektronische Rechnung an die Verwaltung

Seit Jänner 2014 sind Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Dies ist über das Unternehmensserviceportal möglich und beschleunigt Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen. Neben Einsparungen bei Portogebühren führt es auch zu CO²-Reduktion.

Nach einer ersten Prüfung auf formale Fehler wird die elektronische Rechnung an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet.
Eine Rechnungskopie im PDF-Format wird automatisch erzeugt und an die in der elektronischen Rechnung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) als Bestätigung der Einbringung rückübermittelt. Hat die Rechnungseinbringung nicht funktioniert, macht das System die Absenderin oder den Absender darauf aufmerksam.

Informationen unter eRechnung - erb.gv.at


Standards

Gemeinsame Entwicklungen, die über die Gebietskörperschaften hinweg einheitlich genutzt werden oder als Basis dienen.
Entwicklungen zu diesem Thema folgend der aktuellen E-Government Strategie Österreichs sind unter "E-Government Standards" zu finden.

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur bietet Informations- und Datensicherheit auf höchstem Niveau und erleichtert die Abwicklung von elektronischen Behördenverfahren. Signator kann nur eine natürliche Person sein, sodass auch qualifizierte Signaturen nur von natürlichen Personen erstellt werden können. Qualifizierte Signaturen sind grundsätzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Für juristische Personen ist in der eIDAS-VO die Verwendung von elektronischen Siegeln vorgesehen.

Elektronische Signatur - Datenschutz & -sicherheit

Der Vorteil personenbezogen identifiziert an die Behörde heranzutreten, liegt in der einfacheren und bequemeren Durchführung des Anbringens. Die elektronische Signatur gibt Gewissheit, dass Personen ohne Berechtigung der Zugriff nicht erlaubt ist. Die elektronische Signatur kann nur durch die Eingabe der PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) ausgelöst werden. Diese ist für die Behörde die Bestätigung, dass es sich um dieselbe Person handelt, die auch Kontakt aufgenommen hat.

Amtssignatur, elektronisches Siegel

Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder Siegel, welches von einer Behörde auf einen Bescheid oder ein Dokument elektronisch aufgebracht wird. Zusätzlich wird dies durch die Bildmarke, den Amtssignatur- und Prüfhinweis visualisiert. Durch die Amtssignatur kann die Echtheit und Unversehrtheit des elektronischen Dokuments überprüft werden. Zusätzlich hat der Ausdruck des Dokuments einer Behörde die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.